Corona-Unterstützung: Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wurde bis zum Jahresende verlängert
Die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen wird lt. einer Mitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums vom 18.09.2020 bis zum Jahresende verlängert. Darüber hinaus werden die Zugangsbedingungen weiter verbessert, um den immer noch besonders gebeutelten Branchen wie zum Beispiel Tourismus- und Eventunternehmen eine Unterstützung zu geben. Lesen Sie mehr…
Welche Veränderungen wurden angekündigt:
- Gültigkeitsdauer verlängert von September bis Dezember 2020
- Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Zeitraum von April bis August in zwei zusammenhängenden Monaten einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% oder im gesamten Zeitraum einen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 30% gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten nachweisen können
- KMU-Deckelungsbeträge von 9000 bzw. 15000 € werden gestrichen
- Erhöhung der Fördersätze: Der Höchstfördersatz beträgt nunmehr 90%, wobei die Staffelung beibehalten wird
- Verdopplung der Personalkostenpauschale – zukünftig 20% der förderfähigen Kosten
- Veränderungen bei der Schlussabrechnung – sowohl Nachzahlungen als auch Rückforderungen möglich
Wo finden Sie aktuelle Informationen zur Antragstellung und den Rahmenbedingungen:
Die Verlängerung und Anpassung der Förderrichtlinie „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ wurde erst in den vergangenen Tagen durch die Bundesregierung beschlossen. Beachten Sie deshalb die aktuell dazu erscheinenden Veröffentlichungen. Zur Bearbeitung der Anträge wurden für die einzelnen Bundesländer jeweils zuständige Förderinstitute benannt.
Ein weiterer wichtiger Hinweis: Die Anträge sind in digitaler Form zu stellen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Hier einige wichtige Links:
Infoseite des Bundeswirtschaftsministeriums – Überbrückungshilfe
Übersicht zu den Bewilligungsstellen der Länder
Zuständige Stelle in Sachsen: SAB- Sächsische Aufbaubank
Zuständige Stelle in Bayern: IHK München
Wir empfehlen allen betroffenen Unternehmen, diese Chance zur Liquiditätssicherung unbedingt zu nutzen !
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