Sachsen – Förderung kleiner Unternehmen aus dem Programm „Regionales Wachstum“ wieder möglich
Ab sofort können in Sachsen wieder Anträge auf Förderung von Investitionen kleiner Unternehmen aus dem Förderprogramm „Regionales Wachstum gestellt werden. Damit besteht eine weitere Möglichkeit, auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten dringende Investitionen zu tätigen. gründernet informiert und unterstützt Sie bei der Antragstellung. Lesen Sie mehr…
Die wichtigsten Fakten im Überblick
Wer kann Anträge stellen?
Kleine Unternehmen (weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz bzw. Bilanzsumme unter 10 Mio.€) aus den sächsischen Landkreisen mit überwiegend regionalem Ansatz – Branchen:
- produzierendes Gewerbe,
- Handwerk,
- Einzelhandel,
- Beherbergung und Gastronomie,
- Unternehmen des Dienstleistungsbereichs,
- Freiberufler, insbesondere technische und naturwissenschaftliche Berufe, Informations- und Kommunikationsberufe, sowie der Kultur- und Kreativwirtschaft
Nicht förderfähig sind Vorhaben in den Städten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Darüber hinaus gibt es weitere Branchenausschlüsse, die im Einzelfall überprüft werden müssen.
Welche Vorhaben werden gefördert?
- der Ausbau der Kapazitäten in einer bestehenden Betriebsstätte
- Aufnahme der Herstellung neuer Produkte
- die grundlegende Neugestaltung der Produktionsprozesse
- die Errichtung einer neuen Betriebsstätte
Welche weiteren Rahmenbedingungen gelten?
- Investitionsvolumen mindestens 20 000 €
- Ziel Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit
- Umsetzung innerhalb 24 Monate
- Erhalt der vorhandenen Dauerarbeitsplätze und Verbleib der geförderten Güter im Unternehmen: mindestens 3 Jahre
- Förderhöhe je nach Ort und Art des Vorhabens 30 – 50 % der förderfähigen Kosten
- Maximale Fördersumme: 200.000 €
Es sind weitere Rahmenbedingungen zu beachten, die wir Ihnen gern im Detail erläutern.
Die Anträge sind über die Sächsische Aufbaubank zu stellen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Fördermittel aus dem Programm „Regionales Wachstum“!
Wie bei jedem Förderprogramm gibt es eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, um in den Genuss der Fördergelder zu gelangen.
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob Ihr Vorhaben zuschussfähig ist. Fällt die Entscheidung positiv aus, dann unterstützen wir Sie natürlich auch bei der Bewältigung der Antragsbürokratie und überwachen die ordnungsgemäße Verwendung und Abrechnung der Mittel – damit Sie sich auf die Umsetzung Ihres Investitionsvorhabens konzentrieren können!
Unser Fazit:
Zögern Sie nicht – dieses Förderprogramm lohnt sich! Nicht zuletzt war es in der ersten Auflage innerhalb von wenigen Wochen ausgeschöpft!
Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung!
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