Auch mit Beginn des Jahres 2022 gibt es wieder einige Veränderungen, die Existenzgründer, Freiberufler, Solo-Selbstständige oder Inhaber kleiner Unternehmen kennen sollten.
Einige wichtige Informationen haben wir in diesem Artikel zusammengestellt:
Arbeitswelt
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 01.01.2022 auf 9,82 €/ Stunde erhöht. Für den 01.07.2022 ist eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 € pro Stunde vorgesehen. Die Regierungskoalition plant darüber hinaus eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,00 €/Stunde. Ab wann das umgesetzt wird, ist derzeit noch offen. Auch bei branchenbezogenen Mindestlöhnen gibt es mit Jahresbeginn Veränderungen. Jeder Unternehmer sollte sich deshalb über die gültigen Beträge bei seinen Branchenverbänden informieren.
Meldepflichten für Minijobber
Minijobs unterliegen der Steuerpflicht. Arbeitgeber müssen ab 2022 neben ihrer Steuernummer auch die Steuer-Identifikationsnummer ihrer Mitarbeiter an die Minijobzentrale übermitteln. Weitere Veränderungen finden Sie kompakt auf der Seite der Minijobzentrale.
Sozialversicherung
Der Umlagesatz zum Insolvenzgeld sinkt auf 0,09% vom Bruttolohn. Alle anderen Beitragssätze bleiben größtenteils unverändert. Eine Übersicht über die aktuellen Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze finden Sie hier.
Fördermittel
Corona-Hilfen
Die Corona-Hilfen für Freiberufler, Solo-Selbstständige und Inhaber kleiner Unternehmen werden als Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe Plus bis zum 31.03.2022 verlängert. Achten Sie auf die aktuellen Antrags- und Abrechnungsfristen. Mehr zu diesen Corona-Hilfen…
Förderprogramm „go digital“
Die Bundesregierung unterstützt weiterhin Digitalisierungsprozesse auch in kleinen Unternehmen. Das Förderprogramm „go digital“ wurde bis 2024 verlängert und steht für folgende Förderbereiche zur Verfügung: Digitalisierungsstrategie, digitale Geschäftsprozesse, IT-Sicherheit, Datenkompetenz und digitale Markterschließung. Mehr dazu…
Darüber hinaus sind zukünftig auch wieder Förderprogramme der einzelnen Bundesländer nutzbar. Informieren Sie sich auf den Seiten der jeweiligen Förderinstitutionen der Länder.
Online-Recht
Cookies
Bereits seit dem 01.12.2021 gilt das Gesetz zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien (TTDSG), in dem wichtige Regeln zum Einsatz von Cookies auf Webseiten nochmals festgeschrieben wurden. Werbecookies dürfen nur nach ausdrücklicher Information und Einwilligung des Endnutzers der Webseite gespeichert werden. Dies erfolgt über die verpflichtenden Datenschutzhinweise auf der Webseite und den Cookie-Bannern. Alle Webseitenbetreiber sollten deshalb ihre aktuellen Hinweise überprüfen und entsprechend aktualisieren. Was das konkret bedeutet, können Sie hier nachlesen.
Gewährleistungsrecht beim Kauf digitaler Produkte
Zum 01.01.2022 tritt ein geändertes Gewährleistungsrecht beim Kauf digitaler Produkte in kraft. Verbraucher erhalten dabei ähnliche Rechte wie bisher u.a. bei Kauf- oder Werkverträgen bereits geregelt. Dies betrifft zum Beispiel den Erwerb digitaler Inhalte wie Software oder auch Leistungen wie die Nutzung von Streaming-Diensten. Mit diesen neuen Rechten ist auch eine Pflicht zur Bereitstellung von Sicherheits- und funktionserhaltenden Updates verbunden Näheres erfahren Sie hier…
Unser Tipp:
Informieren Sie sich regelmäßig über anstehende Rechtsänderungen auf den Seiten der jeweiligen Gesetzgeber, der Kammern oder Ihrer Berufs- und Branchenverbände und lassen Sie sich die oft komplexen Inhalte von fachlich qualifizierten Personen und Unternehmen erläutern.